| Finanzielle Förderung von Entwicklungstherapie |
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Entwicklungstherapie
geht von dem paradoxen Phänomen eines
seelischen Reichtums aus: Wegen seiner vielfältigen Möglichkeiten kann sich
das Psychische selbst in die Quere kommen und sich so auch in dauerhafte
Zwänge und Einschränkungen verwickeln. Eine Entwicklungstherapie hilft,
diese Vorgänge zu erkennen und die vorhandenen strukturellen Spielräume
(Veränderungsspielräume) aufzufinden und wieder herzustellen. Das „Frei-sein-für"
die Wendungen und Zufälle einer Entwicklung steht dabei höher als das Ziel eines Frei-seins-von"
den verschiedensten "Störungen" und Unannehmlichkeiten.
Wenn Zwänge und Einschränkungen uns beeinträchtigen und wir befürchten
müssen, dass diese in eine ausgewachsene Störung oder Krankheit übergehen,
ist eine Entwicklungstherapie angebracht.
Entscheidung und Finanzierung
Wenn jemand Entwicklungstherapie in Anspruch nehmen will, muss er sich damit
auseinandersetzen, dass seine Entscheidung auch eine finanzielle Seite hat. Dieser Aspekt
der Entscheidungsfindung kann sich verständlicherweise schnell in den Vordergrund
schieben und dabei alle anderen Überlegungen zurückdrängen. Aus diesem Grund ist in dem
Bereich der Entwicklungstherapie (und Analytischen Beratung) eine unbürokratische und
für jedermann zugängliche finanzielle Unterstützung wünschenswert. Das Psychosoziale
Forum hat eine entsprechende Förderung entwickelt und eingerichtet.
Die Förderung besteht im Wesentlichen aus einem Vertrag
zwischen drei Seiten:
- Klient
- Entwicklungstherapeut (der mit dem PSF zusammenarbeitet)
- PSF e.V. (mit dem Psychosozialen Fond)
Die Grundelemente der Finanzierung
- Eigen-Baranteil Das ist ein kleinerer Betrag,
der je Sitzung vom
Klienten an den Therapeuten direkt gezahlt wird.
- Das Forum übernimmt die Auszahlung der verbleibenden
Honorar-
kosten an den Therapeuten/Berater und stellt sie dem Klienten zur Rück-
zahlung in Rechnung. Dabei erlässt das Forum dem Klienten 40% davon.
- Der Klient zahlt mit einer leichten zeitlichen Streckung,
ansonsten
zeitgleich mit dem Therapieverlauf, den für ihn ausgeglichenen Honorar-
anteil an das PSF e.V. zurück und zwar abzüglich des 40%igen Nachlasses,
zinsfrei und in monatlich gleichbleibenden Beträgen. Die letzte
Zahlung reicht nur selten mehr als drei Monate über das Therapieende
hinaus und fällt in der Regel zeitlich mit der Therapie-Nachbesprechung
zusammen.
Bei weiterem Interesse geben wir Ihnen gerne weitere
Auskunft.
Infomaterial:
Anzufordern über das Termin- & Informationsbüro
02271/496981 oder 02233/922148 (Mo-Do. vormittags von 9.30 -13:30 Uhr)
oder Agnes-Miegel-str. 23a, 50126 Bergheim
Information via Internet: www.psf.net und per E-mail:
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